Wie muss ich mein Kind versichern?

Der richtige Schutz für Ihr Kind

Von Mark Krüger · 2020

Die Geburt des Kindes ist ein wahrlich emotionales Ereignis. Wer hat da schon Lust auf lästigen Papierkram. Doch es müssen einige Entscheidungen getroffen werden. Zum Beispiel in puncto Krankenversicherung. Die Frage lautet hier: gesetzlich oder privat?

Schützende Hände über eine Familie aus Papier. Symbolbild für die Familien-Krankenversicherung
Jedes Familienmitglied muss krankenversichert sein. Foto: iStock / AndreyPopov

Fakt ist: Auch Kinder müssen in Deutschland über eine Krankenversicherung verfügen. Das ist also kein Nice-to-have, sondern ein Must-have. Doch bei vielen Eltern besteht Unsicherheit zum Beispiel darüber, ob das Kind nach Geburt automatisch mitversichert ist oder welche Kosten mit dem Versicherungsschutz einhergehen. Und was tun, wenn der Vater privat, aber die Mutter gesetzlich versichert ist? Da wird die Angelegenheit schon etwas kniffliger.

Wie muss ich mein Kind versichern?

Gehen wir vom einfachen Beispiel aus: Beide Elternteile sind Mitglieder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder es sind beide Elternteile privat krankenversichert. Dann rutscht das Kind automatisch in die Versicherung der Eltern. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) vorzugsweise über die Kindernachversicherung bei einem der beiden Elternteile. Zu beachten ist, dass man seine Krankenversicherung über den Familienzuwachs informiert. Wer das Baby kostenfrei in der GKV mitversichern will, muss dazu innerhalb von drei Monaten nach Geburt die Mitgliedschaft „beantragen“. Bei der PKV gilt: Eltern haben bis zu zwei Monate nach der Geburt Zeit, die Kindernachversorgung abzuschließen, dann entfällt auch die Gesundheitsprüfung. Anders ausgedrückt: Frischgebackene Eltern haben zwei Monate Zeit, die Versicherungsfrage zu klären. Bis dahin ist das Baby rückwirkend krankenversichert, sodass keine Lücke entsteht. 

Versicherungsstatus des Hauptverdieners 

Ist nur ein Elternteil Kassenmitglied und das andere hingegen privat versichert, dann entscheidet das Einkommen darüber, über welche Krankenkasse die Behandlungskosten für den Sprössling abgerechnet werden können. Die kostenlose Familienversicherung greift nur, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil der Hauptverdiener ist. Außerdem muss der Verdienst unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Sonst gilt: Kinder auf jeden Fall privat versichern. 

Eine Frage der Kosten 

Ein wesentlicher Unterschied zwischen GKV und PKV sind die Kosten: Was bei der GKV kostenfrei ist – Stichwort Familienversicherung –, führt bei der PKV hingegen zur Zahlung einer zusätzlichen Versicherungsprämie für jedes Kind. Allerdings gibt es spezielle Kinder- und Jugendtarife – sie sind deutlich günstiger als die normalen Tarife. Kinder müssen nicht zwangsläufig beim gleichen Anbieter versichert werden wie die Eltern. Es gibt auch welche, die Kinder alleine aufnehmen. Man muss sich in der Regel allerdings auf Wartezeiten und eine Gesundheitsprüfung des Kindes einstellen. 

Auf (Zusatz-)Leistungen achten

Bekannt ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle medizinischen Untersuchungen und Behandlungen übernehmen, sondern nur jene, die im Leistungskatalog enthalten sind. Das ist bei Kindern nicht anders als bei erwachsenen Versicherten. Wer seinem gesetzlich versicherten Nachwuchs dennoch einen umfassenden Schutz bieten und sein Portemonnaie schonen möchte – zum Beispiel, wenn es um etwaige Kosten für Brille oder Zahnspange geht –, dann kann sich der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnen. Einige Anbieter zahlen auch Behandlungen durch einen Heilpraktiker oder übernehmen die Mehrkosten für eine bessere Unterbringung im Krankenhaus. Auf jeden Fall lohnt sich hier der Vergleich verschiedener Versicherer, denn sowohl die Kosten als auch das Leistungsspektrum fallen sehr unterschiedlich aus.

Quellen:
www.krankenkassenzentrale.de/wiki/familienversicherung#
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/familienversicherung-in-der-krankenkasse-wer-kostenlos-mit-rein-kommt-28982

Wussten Sie schon, dass …

... mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland in kieferorthopädischer Behandlung sind? Rund 1,15 Milliarden Euro haben allein die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2018 für kieferorthopädische Behandlungen ausgegeben.

... laut der Barmer bei mehr als 1,2 Millionen Kindern unter zehn Jahren in Deutschland in 2018 eine Sehschwäche diagnostiziert worden ist? Bei den Fünf- bis Neunjährigen brauche fast jedes vierte Kind eine Brille, bei den Jüngeren sind es etwa 13 Prozent.

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