Kind gesetzlich versichern

So ist der Nachwuchs abgesichert

Von Svenja Runciman · 2023

Vom ersten Atemzug an möchten Eltern ihr Neugeborenes so gut wie möglich absichern. Zum Glück ist in Deutschland eine gute Versorgung durch die Krankenkassen grundsätzlich gewährleistet. Dabei beeinflusst der Versicherungsstatus der Eltern maßgeblich den der Kinder.

Schützende Hände als Dach über eine Familie aus Papier gelegt
Der Schutz der Familie durch eine passende Krankenversicherung ist das A und O. Foto: iStock / RomoloTavani

Hierzulande sind Kinder ab der Geburt automatisch krankenversichert – dabei gibt es aufgrund des dualen Gesundheitssystems drei Szenarien: Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann ist das Kind üblicherweise im Rahmen der Familienversicherung über einen der Elternteile beitragsfrei mitversichert. Bestehen dabei Mitgliedschaften in verschiedenen Krankenkassen, können die Eltern sich aussuchen, in welcher Kasse das Kind versichert sein soll. Sind beide Elternteile privat versichert, dann benötigt das Neugeborene einen eigenen privaten Versicherungsvertrag. In der Regel wird es dann – gegen zusätzliche Kosten – in den bestehenden Vertrag des hauptverdienenden Elternteils aufgenommen. 

Kind gesetzlich versichern: Drei Merkmale entscheiden 

Auch wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, ist die Sache klar geregelt: In diesem Fall richtet sich die Zugehörigkeit des Kindes nach dem Versicherungsstatus der hauptverdienenden Person. Außerdem entscheidet die Höhe des Einkommens darüber, ob Kinder in die kostenlose Familienversicherung dürfen oder privat versichert werden müssen. Laut Gesetz ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn drei Merkmale vorliegen: Die Eltern sind Eheleute oder Lebenspartner, das Einkommen des Privatversicherten ist höher als das des gesetzlich Versicherten, und das monatliche Gesamteinkommen übersteigt ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze – dieser Betrag beläuft sich 2023 auf 5.550 Euro.

Kein Dauerstatus 

Die Anmeldung sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenkasse erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt, und es gibt dabei keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung. Bei der privaten Versicherung ist der Leistungsumfang automatisch derselbe wie beim versicherten Elternteil. Wird ein anderer Umfang gewünscht, kann ein spezieller Kindertarif oder eine andere private Versicherung gewählt werden. Wichtig ist noch zu wissen, dass der Versicherungsstatus der Kinder nicht dauerhaft festgelegt ist. Ändern sich die Umstände, weil ein Elternteil weniger oder mehr verdient, dann kann plötzlich Anspruch auf eine Familienversicherung bestehen – oder die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung können entfallen.

Quellen:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung
www.wissen-private-krankenversicherung.de/kinder-mitversichert-pkv-gkv
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/familienversicherung-in-der-krankenkasse-wer-kostenlos-mit-rein-kommt-28982

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